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Motorradausbildung

Für alle Klassen haben wir ein tiefergelegtes Motorrad!
Komm zum Probesitzen!

Die Freiheit auf zwei Rädern zu erleben, ist ein unvergleichliches Gefühl, das viele Menschen begeistert. Ob Du ein absoluter Anfänger bist oder bereits erste Erfahrungen gesammelt hast – unsere Motorradausbildung bietet Dir die Möglichkeit, sicher und kompetent das Fahren zu erlernen.

Motorradklassen

A1

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Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 dürfen Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) gefahren werden, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kW/kg nicht übersteigt,
sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Einschlüsse: AM

A2

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In diese Klasse fallen Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS), bei denen das Verhältnis Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre
Einschlüsse: AM, A1

A

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Wer im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A ist, darf Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW fahren.
Mindestalter:
a)24 Jahre bei Direkteinstieg
b) 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
c) 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.
Einschlüsse: AM, A1, A2

A80

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Ohne Vorbesitz kannst du mit 21 Jahren die Klasse A mit der Schlüsselzahl 80 beantragen.
A80 heißt, dass du mit 21 Jahren schon deinen A Führerschein machen kannst, darfst aber bis zum 24 Lebensjahr nur A2 Motorräder fahren. Die Schlüsselzahl 80 entfällt automatisch, du musst also nicht nochmal zum Straßenverkehrsamt und den Führerschein umschreiben lassen.

Aufstiegsregelung für Motorrad

Die Aufstiegsregelung für die Motorradklassen in Deutschland ist im Wesentlichen darauf ausgelegt, Fahrern den Zugang zu leistungsstärkeren Motorrädern schrittweise zu ermöglichen. Hier sind die wichtigsten Punkte zu den verschiedenen Motorradklassen und den Aufstiegsregelungen:

Wer den Führerschein der Klasse A1 2 Jahre lang besitzt, kann nur durch eine praktische Prüfung in die Klasse A2 aufsteigen.

Gleiches gilt für den Aufstieg von der Klasse A2 auf die Klasse A.

Es geht nur ein Aufstieg in die nächsthöhere Klasse.

Wer von der Klasse A1 direkt auf die Klasse A möchte, muss erneut eine theoretische und praktische Ausbildung durchlaufen.

Ebenso gilt dies, wenn eine höhere Klasse vor Ablauf der 2 Jahre gemacht werden soll.

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B196

Wenn Du mindestens 5 Jahre lang Deinen EU-Führerschein der Klasse B besitzt und mindestens 25 Jahre alt bist, kannst Du mit der Schulung B196 E-Leichtkrafträder und 125 ccm-Motorräder fahren. 

Die Schulung besteht aus 4 zweiradspezifischen Unterrichten und mindestens 5 Fahrstunden à 90 Minuten.

Eine theoretische oder praktische Prüfung ist nicht erforderlich!

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