Die praktische Ausbildung wird individuell geplant. Wir legen sehr viel Wert darauf, dass theoretische und praktische Ausbildung verzahnt stattfinden, sodass das in der Theorie Erlernte umgesetzt werden kann und durch die Praxis gefestigt wird. Außerdem hilft die Praxis dabei, theoretische Inhalte besser nachvollziehen zu können.
Jeder, der mit dem Fahren beginnen möchte, sollte mindestens die Hälfte der Theorieunterrichte absolviert haben, sowie seine Papiere für das Straßenverkehrsamt abgegeben haben, damit während der Ausbildung möglichst keine unnötigen Pausen entstehen.
Es gibt Übungsstunden und gesetzlich vorgeschriebene Fahrstunden.
Während der Übungsstunden wird das Fahrzeug ‚kennengelernt‘. Das bedeutet, während dieser Fahrstunden geht es um das Handling des Fahrzeugs vom Anfahren über das Beherrschen der Grundfahraufgaben bis hin zum selbstständigen Bewegen des Fahrzeugs im Stadtverkehr. Bei diesen Fahrstunden gibt es keine gesetzliche Vorschrift. Es richtet sich komplett nach Deinen Fähigkeiten und nach Deinem Gefühl, wie viele Übungsstunden gemacht werden.
Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen A1, A2, A und B müssen 5 Fahrstunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen, 4 Fahrstunden auf Autobahnen und 3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit gemacht werden.
Bei der Klasse BE müssen 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen, 1 Fahrstunde auf der Autobahn und 1 Fahrstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit gemacht werden.
Bei der Aufstiegsregelung für die Klasse A und A2 gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Fahrstunden, allerdings sollte man sich sicher sein, dass man das Motorrad und auch die Grundfahraufgaben beherrscht.
Wenn es dann soweit ist, dass Ihr und der Fahrlehrer von Eurer Leistung überzeugt seid, wird es Zeit für die praktische Prüfung. Hier läuft es ähnlich wie bei der theoretischen Prüfung. Wir treffen uns und fahren gemeinsam zum TÜV, wo die Prüfung startet. Hier gibt es noch die Möglichkeit, sich vor der Prüfung nochmal eine Fahrstunde zum ‚Warmfahren‘ zu nehmen. Dies sollte immer mit dem Fahrlehrer abgeklärt sein. Auch bei der praktischen Prüfung müsst Ihr Euch nur um Euren gültigen Personalausweis oder Reisepass kümmern, den Rest machen wir.
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